Diese Frage stellt sich in Deutschland spätestens seit dem 1. Juni 2005. Denn mit dem Stichtag gilt die Abfallablagerungsverordnung mit neuen und verschärften Regeln für alle Abfallbesitzer und Deponiebetreiber. Damit wird die Technische Anleitung Siedlungsabfall, kurz TASI, nach einer Übergangsphase seit Juni 1993 endgültig in die Praxis umgesetzt. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, den Anteil vermeidbarer Abfälle und Methangasemissionen zu reduzieren. Was bedeutet das für die Zukunft? Es dürfen keine biologisch abbaubaren Abfälle mehr auf Deponien abgelagert werden. Darunter fallen auch unbehandelte Bauabfälle, wie z.B. alte Fenster, für die mancher Fensterbauer nun einen alternativen Entsorgungsweg finden muss.
Bereits nach Erscheinen der TASi im Jahr 1993 rief GEALAN zusammen mit den führenden Kunststoff-Fenster-Systemherstellern die Fenster-Recycling_Initiative FREI ins Leben. Vorausschauend sorgte die Initiative für die Sammlung und umweltgerechte Aufbereitung ausgebauter Kunststofffenster und schaffte damit einen geschlossenen Werkstoffkreislauf für alte Fenster aus PVC. Diese Aufgabe wurde 2002 von der Nachfolgegesellschaft REWINDO übernommen, die nun die Rückführung der Altfenster in Deutschland bündelt.
Mit den jetzt neuen Anforderungen an die Entsorgung von Altfenstern sind die Abfallkosten in Deutschland teilweise drastisch gestiegen. So bietet das REWINDO-Sammelsystem nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich eine gute Lösung für alte PVC-Fenster.
Auch Holzfenster betroffen Neben den Kunststofffenstern gehören auch Holzfenster zu den unbehandelten Abfällen. Für diese gilt schon seit dem 15. August 2002 die „Verordnung über die Entsorgung von Altholz“. Danach werden die alten Holzfenster als „Sondermüll“ eingestuft und sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Dadurch müssen Fensterbauer und Montagebetriebe beim Ausbau von Holzfenstern besondere Auflagen erfüllen. So ist ein Verbrennen im Kamin oder in Kleinfeueranlagen gesetzlich verboten. Ausgebaute Holzfenster dürfen nur in speziellen Anlagen, die die Auflagen der 17. Bundesemissionsschutz-Verordnung erfüllen, thermisch verwertet werden. |
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