StartseiteUmbauen & RenovierenDas gebrauchte Haus

Hauskauf aus zweiter Hand oder Neubau: Ein solider Immobilien Kaufvertrag sichert die Zukunft von Käufer und Verkäufer langfristig.

Sind alle Sanierungs- oder Erschließungskosten bezahlt? Mögliche Baumängel vom Keller bis unters Dach abgeklopft? Eventuelle Schwierigkeiten mit der Erbengemeinschaft bedacht? Bevor eine Immobilie den Besitzer wechselt, sollten diese Fragen geklärt werden, denn nur mit einem „wasserdicht“ ausgehandelten Kaufvertrag lassen sich unangenehme Überraschungen auf beiden Seiten vermeiden.

Neubau: auf klare Zusage achten

Bei Kaufverträgen für ein im Bau befindliches Haus oder eine Eigentumswohnung ist es wichtig, jede Angabe sorgfältig zu prüfen. Sind in den Beschreibungen des Bauträgers alle Kosten und Leistungen enthalten oder fehlen zentrale Baumaßnahmen wie die Bodenplatte für das Haus, die der Käufer dann nachträglich zahlen muss? Matthias Schnabel von der BHW Bausparkasse rät zur Vorsicht. „Viel versprechende Prospekte sind eine Sache. Aber entscheidend ist allein der Kaufvertrag.“

Fair play – mit gerechter Gewährleistung

Zwar sieht der Gesetzgeber eine Gliederung des Vertrags vor, doch innerhalb dieser besteht für beide Seiten eine Menge individueller Spielraum. Wer eine Gebraucht-Immobilie kauft, sollte bei der Vertragsdurchsicht vor allem auf eine gerechte Regelung der „Sachmängelhaftung“ achten. „Hinter der in vielen Verträgen enthaltenen Klausel ‚unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsrechte‘ verbirgt sich zum Beispiel die Vereinbarung, dass der neue Hausherr alle Kosten für anstehende Reparaturen und Sanierungen trägt, sobald die Immobilie in seinem Besitz ist – auch, wenn die Mängel schon lange vor dem Kauf bestanden haben“, erklärt Schnabel. Sein Rat für eine faire Übergabe: Die vertragliche Zusicherung des Verkäufers, dass ihm gravierende Mängel nicht bekannt sind und er gegebenenfalls die Haftung für ihm bekannte und verschwiegene Mängel übernimmt.

Unterstützung durch Experten

Neben den genannten Fallstricken gibt es viele andere Aspekte und Vorschriften, die rund um den Kaufvertrag und die Besitzübergabe zu klären sind – deshalb ist es grundsätzlich ratsam, sich von einem unabhängigen Experten beraten zu lassen. Maklerprovisionen bewegen sich auf dem Markt zwischen 4,6 bis 5,6 Prozent.

Diese Profis helfen:
Experten für den baulichen Zustand: Architekten, Bauingenieure.
Experten für die Prüfung von Kaufverträgen: Berater der Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de), des Bauherren-Schutzbundes (www.bsb-ev.de) oder des Verbandes privater Bauherren (www.vpb.de).
Notare beurkunden den Immobilienkauf, damit dieser gültig ist.

- Quelle: BHW Bausparkasse/ D. Masbaum


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