Seit 2006 ist es soweit: Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder vermieten will, muss einen Energiepass für das Gebäude vorlegen können. Mit der Einführung des Energiepasses wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt, nach der Mieter und Käufer über den Energiebedarf einer Immobilie informiert werden müssen. Auch für Neubauten ist mit der neuen Richtlinie ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben.
Der Energiepass soll die wichtigsten energetischen Kennwerte eines Gebäudes ausweisen und für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in diesem Bereich sorgen. Mietern und Käufern werden Anhaltspunkte dafür geliefert, mit welchen Energiekosten sie zu rechnen haben und welche Modernisierungsmaßnahmen erforderlich sind, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Experten rechnen damit, dass die im Energiepass ausgewiesene Energieeffizienz bei der Wertermittlung einer Immobilie künftig eine immer wichtigere Rolle spielen wird. Weitere Infos über den Energiepass gibt es u.a. bei der Deutschen Energie-Agentur unter www.zukunft-haus.info. Quelle: Schwäbisch Hall
|